Alle Interessenten für unsere Wohnungskatzen, die einen Balkon haben (was wir toll finden), müssen ihn zum Zeitpunkt der Vermittlung katzensicher eingenetzt haben. 

Katzenbabies vermitteln wir ab einem Alter von ca. 12 Wochen.
Sie werden nur zu zweit oder zu einer vorhanden Katze vermittelt, die vom Alter zu ihr passt.
Dies ist prägend für ihr zukünftiges Leben. Wir entscheiden immer zum Wohl der Tiere. 


Katzen sind sehr soziale Tiere. Sie spielen, toben, kuscheln und kommunizieren gern mit anderen Katzen. Viele Katzen werden im weiteren Leben auf Kummer aggressiv und/oder entwickeln Verhaltensstörungen, oder fressen die Einsamkeit einfach in sich hinein.
Auch wenn es bestimmt Ausnahmen gibt und immer Katzenhalter die das anders sehen, möchten wir unseren Schützlingen ein Leben ohne Sozialpartner nicht zumuten.

Ausnahmen bestätigen die Regel....
 Obwohl Katzen ihrer Natur nach gesellige Tiere sind, kommt es doch vor, dass Katzen in die Vermittlung kommen, welche von ihren Vorbesitzern einzeln gehalten wurden und sich nicht mehr an einen oder mehrere Artgenossen gewöhnen können. Für diese suchen wir ein neues Zuhause, in dem sie als Einzelkatze verwöhnt werden. Idealerweise sollte die Katze dort nicht den ganzen Tag alleine sein, sondern jemanden haben, der die Zeit findet, sich mit ihr zu beschäftigen. 


Bei der Vermittlung der von Ihnen übernommen Katze war diese augenscheinlich und nach unserem Wissen gesund.


Die Katze wurde tierärztlich untersucht und behandelt, gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen geimpft, kastriert und mit einem Transponder versehen. (Ausnahme: wenn die Katze noch zu jung ist um kastriert zu werden.)


Aus Kostengründen können unsere Katzen, bei nicht vorhandenen Symptomen, 
nicht auf alle Katzenkrankheiten (z.B. FIP, FIV, Leukose, Chlamydien, Giardien ect.) getestet werden.


Krankheitserreger oder Parasiten können bei Kontakt zu anderen Katzen, z.B. in Pflegestellen,

bei normalen Freigängern oder auch über Kleidung und Schuhe von Besuchern 

übertragen werden.

Unsere Katzen wurden fast alle draußen gefunden und ihre Vorgeschichte ist

uns fast immer unbekannt.


Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht, dass die gesunde Katze durch Stress bzw. die mit dem Umzug in das neue Heim verbundene Umstellung krank werden bzw. ein Virus oder eine Pilzinfektion, die bereits unerkannt und symptomlos im Körper steckt, bei Ihnen zum Ausbruch kommen kann.

Das Immunsystem einer Katze lässt sich leider nicht messen und Stress (wie beim zB beim Umzug) kann es sehr schwächen.


Evtl. können auch bereits bei Ihnen vorhandene Katzen angesteckt werden.

Parvo (Katzenseuche) ist sehr ansteckend und gefährlich für ungeimpfte Katzen.

Der Erreger wird durch Kontakt mit Kot einer infizierten Katze (auch überhauptVerschleppung an Schuhen-also auch von „Draußen-Katzen“) weiter verbreiten.

Die regelmäßige Impfung der Katze ist aber ein wirksamer Schutz gegen diese Krankheit.


FIP (Feline infektiöse Peritonitis) ist eine ansteckende Viruserkrankung.

Bis zu 70 Prozent der Katzenpopulation sind Träger des felinen Coronavirus.

Der Erreger ist normalerweise ein harmloser Durchfallerreger und bei Katzen sehr weit verbreitet.

Unter besonderen Bedingungen (Stress, Umstellung, Immunschwäche ect.) können die

harmlosen Viren mutieren und es kann aus dem harmlosen ein höchst aggressives und bösartiges Virus werden.


Nach der Vermittlung können wir leider keine Tierarztkosten übernehmen.


Der Erwerber verpflichtet sich:

-das Tier in ordnungsgemäßer Pflege und Unterkunft zu halten und jegliche Quälereien zu unterlassen 

und solche durch andere nicht zu dulden

-die Fenster dürfen nur unter Beaufsichtigung in der Kippstellung geöffnet sein (Lebensgefahr!!!)

-einer als Freigänger vermittelten Katze jederzeit Wohnungszugang zu ermöglichen

-bei vereinbarter Wohnungshaltung die Katze nicht raus zu lassen

jederzeit eine Nachkontrolle zuzulassen

-eine noch nicht kastrierte Katze bei Erreichen der Geschlechtsreife direkt kastrieren zu lassen

(Die Katze darf keine Jungen zeugen oder bekommen!)

-die Katze zurück geben, wenn er seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommen kann

ein Abhandenkommen des Tieres sofort zu melden